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Wer bekommt den Hund bei Scheidung oder Trennung - Familienrecht für Haustiere in der Scheidung

Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist wohl eines der einschneidendsten Ereignisse im Leben. Neben den emotionalen Turbulenzen und den finanziellen Herausforderungen, die eine Scheidung mit sich bringt, müssen auch viele rechtliche Aspekte bedacht werden.
Traditionell stehen Fragen des Sorgerechts für die Kinder und die Aufteilung von Vermögenswerten im Vordergrund. Doch in immer mehr Familien gewinnen auch die vierbeinigen Mitglieder, insbesondere Hunde und Katzen, zunehmend an Bedeutung. Sie sind nicht nur Haustiere, sondern geliebte Familienmitglieder, deren Wohl und Zukunft im Falle einer Scheidung sorgfältig bedacht werden müssen.

Familienrecht für Vierbeiner: Haustiere in der Scheidung

  1. Die rechtliche Einordnung von Haustieren

    Tiere sind gem. § 90a BGB keine Sachen, werden aber rechtlich wie Sachen behandelt. Dieser Paragraph geht auf das Jahr 1990 zurück. Der Gesetzgeber wollte mit diesem Paragraphen ausdrücken, dass Tiere Mitgeschöpfe und schmerzempfindliche Lebewesen sind, denen die Menschen zu Schutz und Fürsorge verpflichtet sind. Dennoch sind sie, im Sinne des Gesetzes, als Sache zu betrachten.
    Die Behandlung als „Sache“ mag auf den ersten Blick befremdlich erscheinen. Doch sie bildet eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen, die über das Haustier im Rahmen einer Scheidung getroffen werden müssen: Haustiere werden dem Hausrat und dem Vermögen zugeordnet.

  2. Das Sorgerecht für das Haustier
    Die Frage nach dem Verbleib des Haustiers ist oft ein heikles Thema bei einer Scheidung. Die Entscheidung darüber, wer das Haustier behalten darf, hängt in erster Linie von den Eigentumsverhältnissen ab.

    1. Alleiniges Eigentum
      Gehört das Haustier ausschließlich einem/einer der Eheleute, wird diese:r es auch behalten. Allerdings muss das Eigentum im Streitfall nachgewiesen werden. Am sichersten ist, wenn Dokumente existieren, in denen der/die Eigentümer:in namentlich vermerkt ist. Das kann etwa ein Kaufvertrag oder eine Registrierung im Haustierregister sein. Als Indiz zählt aber auch die Hauptverantwortung für die Betreuung des Haustiers. Hierzu gehören Aspekte wie die Fütterung, Fellpflege, Spaziergänge und Tierarztbesuche. Ein weiterer Anhaltspunkt sind die Finanzen: Wurden das Futter, die Tierarztkosten, das Spielzeug oder die Hundeschule von einem/einer oder von beiden Eheleuten gezahlt? Übernimmt ein:e Ehepartner:in solche Aufgaben ganz überwiegend allein, spricht das auch für alleiniges Eigentum.

    2. Gemeinsames Eigentum
      Kann nicht klar festgestellt werden, dass nur eine:r Eigentum an dem Haustier hat, ist davon auszugehen, dass es beiden gehört. Die Eheleute müssen sich dann einigen, wie sie das Eigentum an ihm zukünftig gestalten wollen.
      Die am häufigsten gewählte Lösung ist wohl, dass eine:r das Haustier mitnimmt und zukünftig allein betreut. Diese Entscheidung sollte jedoch gut überdacht sein. Wurden sich die zeitlichen und finanziellen Belastungen durch das Haustier bisher geteilt, kommt nun die doppelte Arbeit auf das alleinige Herrchen oder Frauchen zu.Die Alternative besteht, ähnlich wie bei Kindern im Wechselmodell, darin, das Haustier abwechselnd zu betreuen. Besonders bei Hunden kann diese Lösung praktikabel sein, wenn die Eheleute auch nach der Scheidung in räumlicher Nähe zueinander wohnen. Allerdings sollte dabei das Wohl des Tieres besonders im Blick behalten werden.
      Ein häufiger Ortswechsel und abwechselnde Bezugspersonen können das Tier verwirren und schädlich entwickeln. Zeigen sich hierfür erste Anzeichen, muss unbedingt eine andere Lösung gefunden werden.Eine wenig konventionelle Variante, über die es sich jedoch nachzudenken lohnt, ist die Unterbringung bei einem „neutralen Dritten“.
      Die Eheleute können Freunde, Familienmitglieder oder Bekannte fragen, ob sie Interesse daran haben, das Haustier aufzunehmen. Ideal ist, wenn das Haustier bereits mit diesen Menschen vertraut ist, etwa durch Urlaubsbetreuung oder gelegentliche gemeinsame Gassirunden. Den Eheleuten ermöglicht diese Lösung, das Haustier regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. Gleichzeitig hat es einen festen Bezugsort und dauerhafte Bezugspersonen, bei denen es sich wohl fühlt.

  3. Die Unterhaltszahlungen für das Haustier
    Neben dem Verbleib des Haustiers müssen die Eheleute auch die finanziellen Aspekte der weiteren Betreuung trennen. Grundsätzlich richtet sich die finanzielle Verantwortung für ein Haustier nach den Eigentumsverhältnissen. Das bedeutet im Wesentlichen, dass der-/diejenige, der/die das Haustier behält, auch für anfallenden Kosten verantwortlich ist. Hierzu gehören etwa Tierarztkosten, Futter, Pflegeprodukte, Versicherungen oder Kosten für Trainings.
    Es steht den Eheleuten jedoch frei, andere Vereinbarungen zu treffen. Das kann besonders dann eine faire Alternative sein, wenn das Haustier von beiden weiterhin regelmäßig gesehen wird oder bei dem/der Partner:in verbleibt, der/die zwar über mehr zeitliche, aber über weniger finanzielle Ressourcen verfügt. Mögliche Regelungen sind etwa die Teilung der Tierarztkosten oder das regelmäßige Vorbeibringen des Lieblingsfutters.

  4. Der Weg zur idealen Regelung
    Um sinnvolle Regelungen rund um das Haustier nach einer Scheidung zu treffen, bedarf es einer sorgfältigen Planung, offener Kommunikation und der Bereitschaft, Kompromisse einzugehen.
    Die Eheleute sollten offen miteinander reden und ihre Wünsche, Bedenken und Vorstellungen über die Betreuung und Finanzierung des Haustiers besprechen. Eine ehrliche und transparente Kommunikation ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und gemeinsam Lösungen zu finden.
    Bei allen Entscheidungen sollten das Wohlergehen und die Bedürfnisse des Haustieres berücksichtigt werden. Tiere sind empfindsame Lebewesen, die auf Veränderungen in ihrer Umgebung und ihren Beziehungen sensibel reagieren. Daher ist es wichtig, dass die Eheleute gemeinsam an Regelungen arbeiten, die dem Haustier Stabilität, Liebe und Fürsorge bieten.
    Wie bei allen Aspekten um die Scheiden kann ich den Eheleuten nur raten, flexibel und bereit zu sein, Kompromisse einzugehen. Sie sollten sich bewusst machen, dass ihre Entscheidungen Auswirkungen auf das Wohlergehen anderer Lebewesen haben. Auf der Suche nach Lösungen ist es daher wichtig, persönliche Differenzen und Emotionen beiseite zu legen und im besten Interesse aller zu handeln.
    In komplizierten Fällen kann es hilfreich sein, professionelle Unterstützung durch Anwält:innen, Berater:innen oder Mediator:innen anzunehmen. Diese Fachleute können dabei helfen, Streitigkeiten auszuräumen und faire Vereinbarungen zu treffen.

  5. Langfristige Überlegungen für das Wohl des Haustieres
    Neben den praktischen und finanziellen Aspekten müssen Eheleute auch die emotionalen Aspekte der Scheidung für ihr Haustier berücksichtigen. Eine Scheidung kann für ein Haustier eine äußerst anstrengende und verwirrende Zeit sein. Plötzliche Veränderungen in der Umgebung und den Beziehungen können zu Verhaltensproblemen führen und das Wohlergehen beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass die Eheleute gemeinsam daran arbeiten, die Übergangsphase für das Haustier so sanft und stressfrei wie möglich zu gestalten. Das bedeutet insbesondere, dass das Haustier Zeit braucht, um sich an seine neue Lebenssituation anzupassen und dass seine Bedürfnisse und sein Verhalten während dieser Zeit besonders berücksichtigt werden sollten.